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Angebote - Bremen

Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII und weitere Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Richtet sich als Hilfeform nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§31 SGB VIII) an den Lebensraum Familie. Sozialpädagogische Familienhilfe stellt das Zusammenleben der Eltern und Kinder und/oder Jugendlichen in den Vordergrund und bietet Hilfe und Unterstützung bei Problemen und Schwierigkeiten, die alle Mitglieder der Familie betreffen können.

Durch die intensive pädagogische Betreuung und Begleitung durch ausgebildete Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und andere Fachkräfte werden die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht allein gelassen.

Angestrebt wird, durch die Unterstützung der Familie, eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, sodass „Hilfe zur Selbsthilfe“ möglich ist.

Ziel ist es, den „Lebensraum Familie“ zu erhalten und (wieder) lebenswert zu gestalten.

Beantragt werden muss die SPFH beim zuständigen Jugendamt (Amt für Soziale Dienste), durchgeführt wird sie von freien Trägern, wie die Fokus gGmbH. Die Kosten werden – wenn ein Bedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgestellt wird – übernommen.

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe

Erziehungsbeistandschaft (EB)

Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) ist eine ambulante Form der familienunterstützenden Hilfen zur Erziehung (§§27 ff.). Sie unterscheidet sich von der klassischen SPFH insofern, dass die Einzelbetreuung des jungen Menschen im Fokus steht, auch wenn der Personenberechtigte zunächst der Leistungsempfänger ist. Die Fachkraft entwickelt unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, gemeinsam mit dem Kind bzw. Jugendlichen adäquate Verhaltensmuster, um vorhandene Entwicklungsprobleme bewältigen zu können. Unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie soll so die Verselbstständigung des jungen Menschen gefördert werden. Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft und dem Kind/Jugendlichen. Die Frequenz und Inhalte der Termine, werden dem individuellen Bedarf angepasst.

Problemlagen und Bedarfe können u. a. sein:

  • Kommunikationsstörungen im familiären System bzw. sozialen Umfeld
  • Psychische Instabilität und Erkrankung eines Elternteils
  • Gravierende Strukturprobleme im Haushalt oder Alltag
  • Erhebliche Ehe-/Partnschaftsprobleme, die sich auf die Kinder auswirken
  • Gravierende Integrationsprobleme in der Schule oder in der Ausbildung

Die Hilfe kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden. (§ 41 SGB VIII).

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe

Begleiteter Umgang (BU)

Die Frage nach einem Begleiteten Umgang (§18.3 SGB VIII) in Bezug auf junge Menschen und deren Eltern / Umgangsberechtigten stellt sich immer dann, wenn sich das bisher gewohnte Umfeld innerhalb eines elterlichen respektive sorgeberechtigen Systems in Form sozial-familiärer Beziehungen durch eine Trennung auflöst. Die von der Entscheidung unbeteiligten Kinder und / oder Jugendliche haben weiterhin das Recht, die Bindung und den Umgang gegenüber den Eltern / Umgangsberechtigten (§ 1684 BGB) und / oder dritter Bezugspersonen aufrecht zu erhalten respektive einzufordern (§ 1685 BGB).

Die Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts impliziert folgende Ziele:

  • Förderung des Kindeswohls
  • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten
  • Sensibilisierung der Eltern und ggf. weiterer Bezugspersonen für die Belange und Bedürfnisse des Kindes
  • Hilfestellung bei der Identitätsfindung binationaler Kinder, so dass die jeweiligen kulturellen Habitualisierungen der Elternteile positiv integriert werden können (gemäß UNO-Kinderkonvention)
  • Stärkung des Kindes zur gesunden Bewältigung von Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Förderung der individuellen Partizipation und Erweckung eigener individueller Ressourcen, so dass angeordnete Begleitsituationen gelockert oder bestenfalls entfallen

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe

Begleiteter Umgang (BU)

Die Frage nach einem Begleiteten Umgang (§18.3 SGB VIII) in Bezug auf junge Menschen und deren Eltern / Umgangsberechtigten stellt sich immer dann, wenn sich das bisher gewohnte Umfeld innerhalb eines elterlichen respektive sorgeberechtigen Systems in Form sozial-familiärer Beziehungen durch eine Trennung auflöst. Die von der Entscheidung unbeteiligten Kinder und / oder Jugendliche haben weiterhin das Recht, die Bindung und den Umgang gegenüber den Eltern / Umgangsberechtigten (§ 1684 BGB) und / oder dritter Bezugspersonen aufrecht zu erhalten respektive einzufordern (§ 1685 BGB).

Die Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts impliziert folgende Ziele:

  • Förderung des Kindeswohls
  • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten
  • Sensibilisierung der Eltern und ggf. weiterer Bezugspersonen für die Belange und Bedürfnisse des Kindes
  • Hilfestellung bei der Identitätsfindung binationaler Kinder, so dass die jeweiligen kulturellen Habitualisierungen der Elternteile positiv integriert werden können (gemäß UNO-Kinderkonvention)
  • Stärkung des Kindes zur gesunden Bewältigung von Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Förderung der individuellen Partizipation und Erweckung eigener individueller Ressourcen, so dass angeordnete Begleitsituationen gelockert oder bestenfalls entfallen

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe

Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (ISE)

Die Familienkrisenintervention ist eine intensive ambulante Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII sowie § 35a SGB VIII für Familien mit minderjährigen Kindern, die sich in einer akuten oder zugespitzten familiären Krise befinden. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn eine Inobhutnahme oder Fremdunterbringung eines Kindes unmittelbar droht und die Möglichkeit besteht, die Situation durch eine intensive Unterstützung innerhalb der Familie zu stabilisieren.

 

Zu Beginn wird gemeinsam mit der Familie und dem zuständigen Casemanagement geklärt, welche Belastungen und Risiken bestehen und welche Ressourcen innerhalb der Familie und ihres Umfeldes vorhanden sind. Darauf aufbauend werden konkrete Ziele und notwendige Veränderungen vereinbart.

 

Die Fachkräfte unterstützen die Familie intensiv dabei, die akute Krise zu bewältigen, die Versorgung und den Schutz der Kinder sicherzustellen und wieder tragfähige Strukturen für den Familienalltag zu entwickeln. Dabei werden vorhandene Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten im sozialen Umfeld einbezogen. Die familiäre Situation und mögliche Risiken werden während der gesamten Hilfe kontinuierlich überprüft.

 

Die Familienkrisenintervention kann außerdem eingesetzt werden, um eine geplante Rückkehr eines Kindes aus einer Inobhutnahme in die Familie intensiv vorzubereiten und zu begleiten. Der Zugang erfolgt über das zuständige Casemanagement des Amtes für Soziale Dienste.

 

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Bremen

Angebote an Schulen

Schulassistenz/ -begleitung

Ziel der Schulassistenz ist es, Schülerinnen und Schülern, die aufgrund körperlicher und/oder seelischer Behinderung, psychiatrischen Krankheitsbildern und anderen Auffälligkeiten, einen besonderen Bedarf haben, den regelhaften Schulbesuch zu ermöglichen. Durch die persönliche, individuell abgestimmte und professionelle Begleitung durch unsere Fachkräfte, können die Schülerinnen und Schüler die Schule ihrer Wahl besuchen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, weitgehend selbstbestimmt und autark am Schulalltag teilnehmen.

Hervorzuheben ist hierbei, dass eine Schulassistenz keine Lehrtätigkeit beinhaltet, sondern auf Unterstützung und Begleitung des einzelnen Schülers ausgelegt ist.

Unsere multiprofessionellen Fachkräfte sind unter anderem tätig als: Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/-pfleger, Pflegefachkraft.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Lars Fröhlich Geschäftsbereichsleitung schulbezogene Hilfen
0151 149 01 557

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Verden (Aller)

Gemeinwesenarbeit

Stadtteilfarm Osterholz-Tenever

Tiere, Natur und Gemeinschaft erleben…

hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Stadtteilfarm Osterholz-Tenever.

Koordination: Jannis Stassen
017657674515

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Betreuungsweisung nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Die Betreuungsweisung nach § 10 JGG ist eine sozialpädagogische Einzelbetreuung für Jugendliche und Heranwachsende, die im Zusammenhang mit Straftaten Unterstützung bei ihrer weiteren persönlichen und sozialen Entwicklung benötigen. Sie wird im Rahmen einer richterlichen Weisung angeordnet.

Gemeinsam mit einer sozialpädagogischen Fachkraft werden die persönliche Lebenssituation und die Hintergründe der Straffälligkeit betrachtet. Daraus werden konkrete Ziele und Handlungsschritte entwickelt. Die jungen Menschen erhalten Unterstützung dabei, ihren Alltag zu strukturieren, Konflikte zu bewältigen, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und neue Perspektiven für Schule, Ausbildung und persönliche Lebensgestaltung zu entwickeln.

Die Betreuung ist individuell auf den jungen Menschen abgestimmt und verbindet Gespräche und Reflexion mit konkreter Unterstützung im Alltag und handlungsorientierten Angeboten. Die Betreuung findet schwerpunktmäßig an der Stadtteilfarm Osterholz-Tenever statt, ergänzt durch Angebote im Sozialraum sowie an Schnittstellen wie Schule, Ausbildung oder Arbeit.

Ziel ist es, die persönliche und soziale Entwicklung zu fördern, verantwortliches Handeln zu stärken und erneuter Straffälligkeit entgegenzuwirken. Die einzelnen Ziele und Schritte werden in einem individuellen Handlungsplan festgehalten und im Verlauf der Maßnahme regelmäßig überprüft.

An diesen Standorten:
Bremen

Heilpädagogische Einzelmaßnahme (HPE)

Die Heilpädagogische Einzelmaßnahme (HPE) wird im Rahmen der ambulanten Hilfen nach SGB VIII erbracht und richtet sich an Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bis etwa 16 Jahre, die aufgrund emotionaler oder sozialer Belastungen eine individuell abgestimmte Förderung benötigen.

Problemlagen und Bedarfe können u. a. sein:

  • Schwierigkeiten in der Selbststeuerung und Impulskontrolle
  • Geringe Frustrationstoleranz
  • Konzentrationsprobleme
  • Soziale Unsicherheiten
  • Belastende Erfahrungen in Familie und Schule

Im Mittelpunkt steht die individuelle Begleitung des jungen Menschen. Auf Grundlage seiner persönlichen Stärken und Bedürfnisse werden gemeinsam Entwicklungsschritte erarbeitet. Ziel ist es unter anderem, emotionale Stabilität, Selbstwirksamkeit, Beziehungsfähigkeit, soziale Kompetenzen und die Teilhabe am Alltag zu stärken.

Neben Gesprächen kommen handlungsorientierte, kreative, bewegungsbezogene sowie natur- und tiergestützte Angebote zum Einsatz. Insbesondere die Stadtteilfarm Osterholz-Tenever bietet hierfür vielfältige Möglichkeiten. Die Begegnung mit Tieren, praktische Tätigkeiten und Naturerfahrungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, Verantwortung zu übernehmen, Vertrauen aufzubauen und eigene Fähigkeiten unmittelbar zu erleben.

Die Förderung wird individuell geplant und regelmäßig überprüft. Bei Bedarf werden Eltern, Schule und weitere beteiligte Stellen in den Hilfeprozess einbezogen.

An diesen Standorten:
Bremen