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Angebote - Bremen

Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII und weitere Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Richtet sich als Hilfeform nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§31 SGB VIII) an den Lebensraum Familie. Sozialpädagogische Familienhilfe stellt das Zusammenleben der Eltern und Kinder und/oder Jugendlichen in den Vordergrund und bietet Hilfe und Unterstützung bei Problemen und Schwierigkeiten, die alle Mitglieder der Familie betreffen können.

Durch die intensive pädagogische Betreuung und Begleitung durch ausgebildete Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und andere Fachkräfte werden die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht allein gelassen.

Angestrebt wird, durch die Unterstützung der Familie, eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, sodass „Hilfe zur Selbsthilfe“ möglich ist.

Ziel ist es, den „Lebensraum Familie“ zu erhalten und (wieder) lebenswert zu gestalten.

Beantragt werden muss die SPFH beim zuständigen Jugendamt (Amt für Soziale Dienste), durchgeführt wird sie von freien Trägern, wie die Fokus gGmbH. Die Kosten werden – wenn ein Bedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgestellt wird – übernommen.

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe

Erziehungsbeistandschaft (EB)

Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) ist eine ambulante Form der familienunterstützenden Hilfen zur Erziehung (§§27 ff.). Sie unterscheidet sich von der klassischen SPFH insofern, dass die Einzelbetreuung des jungen Menschen im Fokus steht, auch wenn der Personenberechtigte zunächst der Leistungsempfänger ist. Die Fachkraft entwickelt unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, gemeinsam mit dem Kind bzw. Jugendlichen adäquate Verhaltensmuster, um vorhandene Entwicklungsprobleme bewältigen zu können. Unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie soll so die Verselbstständigung des jungen Menschen gefördert werden. Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft und dem Kind/Jugendlichen. Die Frequenz und Inhalte der Termine, werden dem individuellen Bedarf angepasst.

Problemlagen und Bedarfe können u. a. sein:

  • Kommunikationsstörungen im familiären System bzw. sozialen Umfeld
  • Psychische Instabilität und Erkrankung eines Elternteils
  • Gravierende Strukturprobleme im Haushalt oder Alltag
  • Erhebliche Ehe-/Partnschaftsprobleme, die sich auf die Kinder auswirken
  • Gravierende Integrationsprobleme in der Schule oder in der Ausbildung

Die Hilfe kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden. (§ 41 SGB VIII).

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe

Begleiteter Umgang (BU)

Die Frage nach einem Begleiteten Umgang (§18.3 SGB VIII) in Bezug auf junge Menschen und deren Eltern / Umgangsberechtigten stellt sich immer dann, wenn sich das bisher gewohnte Umfeld innerhalb eines elterlichen respektive sorgeberechtigen Systems in Form sozial-familiärer Beziehungen durch eine Trennung auflöst. Die von der Entscheidung unbeteiligten Kinder und / oder Jugendliche haben weiterhin das Recht, die Bindung und den Umgang gegenüber den Eltern / Umgangsberechtigten (§ 1684 BGB) und / oder dritter Bezugspersonen aufrecht zu erhalten respektive einzufordern (§ 1685 BGB).

Die Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts impliziert folgende Ziele:

  • Förderung des Kindeswohls
  • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten
  • Sensibilisierung der Eltern und ggf. weiterer Bezugspersonen für die Belange und Bedürfnisse des Kindes
  • Hilfestellung bei der Identitätsfindung binationaler Kinder, so dass die jeweiligen kulturellen Habitualisierungen der Elternteile positiv integriert werden können (gemäß UNO-Kinderkonvention)
  • Stärkung des Kindes zur gesunden Bewältigung von Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Förderung der individuellen Partizipation und Erweckung eigener individueller Ressourcen, so dass angeordnete Begleitsituationen gelockert oder bestenfalls entfallen

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe

Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (ISE)

Die intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist eine sehr intensive Form der Hilfen zur Erziehung (§27 ff SGB VIII) und beruht auf dem Paragraphen 35 SGB VIII. Sie ist auf längere Zeit ausgelegt und verläuft in der Regel in drei Phasen:

  1. Eingangs-/Kontaktphase: Diagnostische Abklärung, Schließen eines Arbeitsbündnisses, Entwicklung und Festschreibung von Zielen im Hilfeplan
  2. Betreuungsphase: Umsetzung der im HIlfeplan festgeschriebenen Betreuungsinhalte
  3. Ablösungsphase: Auswertung der Zielerreichung, Ablösung vom Hilfesystem

Sie richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die häufig aus krisenhaften Lebensumständen kommen, die geprägt sind durch: die Verstrickung in kriminelle Aktivitäten, zerbrochene Beziehungen zum Elternhaus, gravierende Suchtprobleme und Obdachlosigkeit und deren Persönlichkeitsentwicklung durch ihre Biografie beeinträchtigt ist. Die intensive Begleitung soll ihnen helfen, persönliche Krisen und ihren Alltag zu meistern, sowie neue Perspektiven zu entwickeln.

Die Betreuungsinhalte sind vielfältig und können dem konkreten Bedarf individuell angepasst werden. So kann die Hilfe z. B. in der eigenen Wohnung des Jugendlichen eingesetzt werden.

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe

Angebote an Schulen

Schulassistenz/ -begleitung

Ziel der Schulassistenz ist es, Schülerinnen und Schülern, die aufgrund körperlicher und/oder seelischer Behinderung, psychiatrischen Krankheitsbildern und anderen Auffälligkeiten, einen besonderen Bedarf haben, den regelhaften Schulbesuch zu ermöglichen. Durch die persönliche, individuell abgestimmte und professionelle Begleitung durch unsere Fachkräfte, können die Schülerinnen und Schüler die Schule ihrer Wahl besuchen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, weitgehend selbstbestimmt und autark am Schulalltag teilnehmen.

Hervorzuheben ist hierbei, dass eine Schulassistenz keine Lehrtätigkeit beinhaltet, sondern auf Unterstützung und Begleitung des einzelnen Schülers ausgelegt ist.

Unsere multiprofessionellen Fachkräfte sind unter anderem tätig als: Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/-pfleger, Pflegefachkraft.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Lars Fröhlich Geschäftsbereichsleitung infrastrukturelle Schulbegleitung Bremen
0151 149 01 557

Nicolas Kruse Geschäftsbereichsleitung infrastrukturelle Schulbegleitung Bremen
0151 688 59 053

An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)