Angebote - Weyhe
Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII und weitere Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Richtet sich als Hilfeform nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§31 SGB VIII) an den Lebensraum Familie. Sozialpädagogische Familienhilfe stellt das Zusammenleben der Eltern und Kinder und/oder Jugendlichen in den Vordergrund und bietet Hilfe und Unterstützung bei Problemen und Schwierigkeiten, die alle Mitglieder der Familie betreffen können.
Durch die intensive pädagogische Betreuung und Begleitung durch ausgebildete Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und andere Fachkräfte werden die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht allein gelassen.
Angestrebt wird, durch die Unterstützung der Familie, eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, sodass „Hilfe zur Selbsthilfe“ möglich ist.
Ziel ist es, den „Lebensraum Familie“ zu erhalten und (wieder) lebenswert zu gestalten.
Beantragt werden muss die SPFH beim zuständigen Jugendamt (Amt für Soziale Dienste), durchgeführt wird sie von freien Trägern, wie Fokus gem. GmbH. Die Kosten werden – wenn ein Bedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgestellt wird – übernommen.
An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe
Erziehungsbeistandschaft (EB)
Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) ist eine ambulante Form der familienunterstützenden Hilfen zur Erziehung (§§27 ff.). Sie unterscheidet sich von der klassischen SPFH insofern, dass die Einzelbetreuung des jungen Menschen im Fokus steht, auch wenn der Personenberechtigte zunächst der Leistungsempfänger ist. Die Fachkraft entwickelt unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, gemeinsam mit dem Kind bzw. Jugendlichen adäquate Verhaltensmuster, um vorhandene Entwicklungsprobleme bewältigen zu können. Unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie soll so die Verselbstständigung des jungen Menschen gefördert werden. Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft und dem Kind/Jugendlichen. Die Frequenz und Inhalte der Termine, werden dem individuellen Bedarf angepasst.
Problemlagen und Bedarfe können u. a. sein:
- Kommunikationsstörungen im familiären System bzw. sozialen Umfeld
- Psychische Instabilität und Erkrankung eines Elternteils
- Gravierende Strukturprobleme im Haushalt oder Alltag
- Erhebliche Ehe-/Partnschaftsprobleme, die sich auf die Kinder auswirken
- Gravierende Integrationsprobleme in der Schule oder in der Ausbildung
Die Hilfe kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden. (§ 41 SGB VIII).
An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe
Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (ISE)
Die intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist eine sehr intensive Form der Hilfen zur Erziehung (§27 ff SGB VIII) und beruht auf dem Paragraphen 35 SGB VIII. Sie ist auf längere Zeit ausgelegt und verläuft in der Regel in drei Phasen:
- Eingangs-/Kontaktphase: Diagnostische Abklärung, Schließen eines Arbeitsbündnisses, Entwicklung und Festschreibung von Zielen im Hilfeplan
- Betreuungsphase: Umsetzung der im HIlfeplan festgeschriebenen Betreuungsinhalte
- Ablösungsphase: Auswertung der Zielerreichung, Ablösung vom Hilfesystem
Sie richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die häufig aus krisenhaften Lebensumständen kommen, die geprägt sind durch: die Verstrickung in kriminelle Aktivitäten, zerbrochene Beziehungen zum Elternhaus, gravierende Suchtprobleme und Obdachlosigkeit und deren Persönlichkeitsentwicklung durch ihre Biografie beeinträchtigt ist. Die intensive Begleitung soll ihnen helfen, persönliche Krisen und ihren Alltag zu meistern, sowie neue Perspektiven zu entwickeln.
Die Betreuungsinhalte sind vielfältig und können dem konkreten Bedarf individuell angepasst werden. So kann die Hilfe z. B. in der eigenen Wohnung des Jugendlichen eingesetzt werden.
An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe
Soziale Gruppenarbeit (SGA)
Die soziale Gruppenarbeit (SGA) nach § 29 SGB VIII ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, das darauf abzielt, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und ihnen bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten zu helfen. Dabei arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit den Kindern und Jugendlichen in Gruppen zusammen, um eine positive Gruppendynamik zu schaffen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Die soziale Gruppenarbeit hat im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verschiedene Ziele. Einerseits geht es darum, die individuellen Bedürfnisse und Probleme der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und sie dabei zu unterstützen, ihre persönlichen Ziele zu erreichen. Andererseits sollen sie durch ein demokratisches Gruppengefüge lernen, sich in sozialen Kontexten zu bewegen, ihre Fähigkeiten diesbezüglich zu optimieren und ihre Konfliktfähigkeit zu stärken.
Durch die soziale Gruppenarbeit sollen Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt und zu einer aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermutigt werden. Dies kann dazu beitragen, dass sie später in ihrem Leben besser in der Lage sind, ihre Interessen zu vertreten und eine selbstwirksame Resonanz innerhalb der Gesellschaft zu erhalten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die soziale Gruppenarbeit ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe ist und dazu beiträgt, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden und positive Erfahrungen in der Gruppe machen können.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im April 2021 in Kraft getreten ist, wurde die Bedeutung der sozialen Gruppenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe unterstrichen und ihre rechtlichen Grundlagen gestärkt. Dabei wurde auch die Bedeutung der sozialen Gruppenarbeit hervorgehoben und ihre Bedeutung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen betont.
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Weyhe
Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a und 8b SGB VIII
Die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ nach §§ 8a und 8b SGB VIII stellt einen wichtigen Bestandteil der Kinderschutzarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Die Aufgabe der insoweit erfahrenen Fachkraft ist es, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Einschätzung vorzunehmen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen einzuleiten.
Dabei regelt der § 8a SGB VIII vor allem die qualifizierte Beratungsfunktion innerhalb einer Institution, während der § 8b SGB VIII eine koordinierende Schnittstelle zwischen verschiedenen Institutionen und Stellen beschreibt. Beide juristischen Definitionen haben jedoch die Intention, den Kinderschutz sicherzustellen und bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde die Bedeutung des Kinderschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe weiter gestärkt. So wurden beispielsweise die Voraussetzungen für eine Einschaltung des Familiengerichts bei akuter Kindeswohlgefährdung präzisiert und die Möglichkeiten zur Einrichtung von Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erweitert.
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach §§ 8a und 8b SGB VIII hat dabei eine zentrale Rolle bei der Erkennung und Abwehr von Kindeswohlgefährdung. Sie verfügt über eine spezielle Qualifikation und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie im Umgang mit Konflikten und Krisensituationen. Sie ist befugt, bei konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Einschätzung vorzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdung zu ergreifen.
Dabei arbeitet die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ eng mit anderen Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe zusammen, insbesondere mit dem Jugendamt und anderen Fachkräften innerhalb der Sozialen Arbeit. Ziel ist es, gemeinsam geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu schützen und ihm eine sichere und stabile Entwicklung zu ermöglichen.
Insgesamt soll die Arbeit der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland besser vor Kindeswohlgefährdung geschützt werden und eine bedarfsgerechte Unterstützung und Förderung erhalten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse und Lebenslagen abgestimmt ist.
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Weyhe
Kriseninterventionsarbeit / Familienaktivierung in der Krise
Der Kriseninterventionsdienst (KID) ist ein Angebot der Trägerkooperation Weyhe, das durch den Fachdienst Jugend beauftrag wird.
Eine Krisenintervention kommt zum Einsatz, wenn akute Belastungen dazu führen, dass die Erziehungsberechtigten gegenwärtig nicht in der Lage zu sein scheinen, ihre Erziehungsaufgabe in ausreichendem Maße zu erfüllen und dabei Unterstützung benötigen. Zudem greift sie auch als unmittelbare Maßnahme, wenn eine Inobhutnahme erfolgt ist.
Voraussetzung ist, dass die Familie selbst ihre Situation als Krise definiert oder der zuständige Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Gespräch zu dem Ergebnis kommt, dass die gegenwärtige Situation in der Familie eine Krisenintervention erfordert.
Ziel der Maßnahme ist es, das familiäre Umfeld für das Kind bzw. den Jugendlichen nach Möglichkeit zu erhalten und die Familienmitglieder darin zu unterstützen, durch die Aktivierung vorhandener und gemeinsam entwickelter Ressourcen, die krisenhaften Zustände zu überwinden.
Insgesamt steht für den KID eine Vollzeitstelle zur Verfügung, die zu gleichen Teilen auf die drei Träger der Trägerkooperation aufgeteilt ist. Aufträge werden nach Möglichkeit in der Konstellation: Berater/Co-Berater begleitet und umfassen maximal sechs Wochen. Anschließend, wird gemeinsam mit dem zuständigen ASD-Mitarbeiter und der Familie überprüft, ob eine weitere Hilfemaßnahme notwendig ist.
Der Arbeitsansatz der Mitarbeiter der Trägerkooperation ist grundsätzlich von einer wertschätzenden und empathischen Grundhaltung geprägt.
An diesen Standorten:
Weyhe
Begleiteter Umgang (BU)
Die Frage nach einem Begleiteten Umgang (§18.3 SGB VIII) in Bezug auf junge Menschen und deren Eltern / Umgangsberechtigten stellt sich immer dann, wenn sich das bisher gewohnte Umfeld innerhalb eines elterlichen respektive sorgeberechtigen Systems in Form sozial-familiärer Beziehungen durch eine Trennung auflöst. Die von der Entscheidung unbeteiligten Kinder und / oder Jugendliche haben weiterhin das Recht, die Bindung und den Umgang gegenüber den Eltern / Umgangsberechtigten (§ 1684 BGB) und / oder dritter Bezugspersonen aufrecht zu erhalten respektive einzufordern (§ 1685 BGB).
Die Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts impliziert folgende Ziele:
- Förderung des Kindeswohls
- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten
- Sensibilisierung der Eltern und ggf. weiterer Bezugspersonen für die Belange und Bedürfnisse des Kindes
- Hilfestellung bei der Identitätsfindung binationaler Kinder, so dass die jeweiligen kulturellen Habitualisierungen der Elternteile positiv integriert werden können (gemäß UNO-Kinderkonvention)
- Stärkung des Kindes zur gesunden Bewältigung von Trennungs- und Scheidungssituationen
- Förderung der individuellen Partizipation und Erweckung eigener individueller Ressourcen, so dass angeordnete Begleitsituationen gelockert oder bestenfalls entfallen
An diesen Standorten:
Ambulant betreutes Wohnen außerhalb von Einrichtungen
Das Angebot ambulant betreutes Wohnen richtet sich an junge Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren, die über ein für die ambulante Betreuung notwendiges Maß an Selbstständigkeit verfügen und die betreuungsfreie Zeiten grundsätzlich eigenverantwortlich gestalten können.
Das ambulant betreute Wohnen ist konzipiert für junge Menschen, die bereit sind, an ihrer Lebensplanung aktiv mitzuarbeiten. Zum Zeitpunkt der Aufnahme sind sie in der Lage, für sich Ziele zu formulieren, verfügen jedoch noch nicht über ausreichende Kompetenzen, sich in ihrem Umfeld zu bewegen, ihre Rechte wahrzunehmen, Pflichten zu übernehmen und ihre Ziele zu verfolgen, und benötigen bei der Lebensführung im Alltag noch Hilfe und Anleitung.
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine ambulante Hilfe nach § 30 SGB VIII im trägereigenen Wohnraum. Die Betreuung erfolgt auf Basis einer Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII.
Pädagogische Rahmenbedingungen
Charakterisierung der Hilfeform
In unserer Konzeption sollen die spezifischen Bedürfnisse der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA) ebenfalls berücksichtigt werden
Insbesondere das Zugänglich machen von Sprache, Bildung und Berufsausbildung ist eine grundlegende Aufgabe im Betreuungsprozess. Ein besonderes Augenmerk gilt den gesundheitlichen Bedürfnissen des Jugendlichen. Aufgrund der Fluchtwege und der Biografien von Kinderflüchtlingen kommt es häufig zu spezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie zu somatischen Reaktionen.
Gesundheitliche Aufklärung zu leisten und den Zugang zu gesundheitlicher beziehungsweise therapeutischer Betreuung zu ermöglichen, oder wenn bereits im Clearing begonnen, dies fortzuführen und den jungen Menschen dabei zu unterstützen und zu begleiten, sehen wir als wichtige pädagogische Anforderung.
Ansprechpartner:
Thomas Behrendt
04231 98 25 01
thomas-behrendt@fokus-verden.de
An diesen Standorten:
Weyhe
Beratungsangebote (Offene Sprechstunde)
Offene Sprechstunde /Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien
Wo:
Leester Straße 71
28844 Weyhe
Leester Straße 71
28844 Weyhe
Sprechzeit: Montags von 09:00 – 12:00 Uhr
An diesen Standorten:
Weyhe
Soziale Gruppenarbeit
Trennungs- und Scheidungskinder
Inhalt in Kürze…
An diesen Standorten:
Weyhe
Feel Good
Pädagogisch begleitete Gruppe zu den Themen Stressabbau, Ernährung, Bewegung.
Niedrigschwelliges Angebot, um Kinder und Jugendliche zu den o.g. Themen zu sensibilisieren und aufzuklären.
Wann?
Mittwoch von 13:30 bis 16:00 Uhr
Für wen?
Kinder und Jugendlichen im Alter von 8-15 Jahren (nach Absprache)
Wo?
Leester Str. 71, 28844 Weyhe
An diesen Standorten:
Weyhe
Angebote an Schulen
Cool Kids
Das Projekt richtet sich an Kinder, die Probleme mit der Eigenregulierung im Zusammenhang mit dem Schulalltag haben. Dies bezieht sich vor allem auf aggressives Verhalten in physischen und verbalen Zusammenhängen. Das Projekt versteht sich als präventives und intervenierendes Angebot.
Für wen?
Kinder der 5./6. Klassen einer KGS im Sozialraum Weyhe
An diesen Standorten:
Weyhe