Angebote - Verden (Aller)
Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII und weitere Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Richtet sich als Hilfeform nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§31 SGB VIII) an den Lebensraum Familie. Sozialpädagogische Familienhilfe stellt das Zusammenleben der Eltern und Kinder und/oder Jugendlichen in den Vordergrund und bietet Hilfe und Unterstützung bei Problemen und Schwierigkeiten, die alle Mitglieder der Familie betreffen können.
Durch die intensive pädagogische Betreuung und Begleitung durch ausgebildete Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und andere Fachkräfte werden die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen nicht allein gelassen.
Angestrebt wird, durch die Unterstützung der Familie, eine Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Familienmitglieder, sodass „Hilfe zur Selbsthilfe“ möglich ist.
Ziel ist es, den „Lebensraum Familie“ zu erhalten und (wieder) lebenswert zu gestalten.
Beantragt werden muss die SPFH beim zuständigen Jugendamt (Amt für Soziale Dienste), durchgeführt wird sie von freien Trägern, wie Fokus gem. GmbH. Die Kosten werden – wenn ein Bedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgestellt wird – übernommen.
An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe
Erziehungsbeistandschaft (EB)
Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) ist eine ambulante Form der familienunterstützenden Hilfen zur Erziehung (§§27 ff.). Sie unterscheidet sich von der klassischen SPFH insofern, dass die Einzelbetreuung des jungen Menschen im Fokus steht, auch wenn der Personenberechtigte zunächst der Leistungsempfänger ist. Die Fachkraft entwickelt unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, gemeinsam mit dem Kind bzw. Jugendlichen adäquate Verhaltensmuster, um vorhandene Entwicklungsprobleme bewältigen zu können. Unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie soll so die Verselbstständigung des jungen Menschen gefördert werden. Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft und dem Kind/Jugendlichen. Die Frequenz und Inhalte der Termine, werden dem individuellen Bedarf angepasst.
Problemlagen und Bedarfe können u. a. sein:
- Kommunikationsstörungen im familiären System bzw. sozialen Umfeld
- Psychische Instabilität und Erkrankung eines Elternteils
- Gravierende Strukturprobleme im Haushalt oder Alltag
- Erhebliche Ehe-/Partnschaftsprobleme, die sich auf die Kinder auswirken
- Gravierende Integrationsprobleme in der Schule oder in der Ausbildung
Die Hilfe kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden. (§ 41 SGB VIII).
An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe
Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (ISE)
Die intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist eine sehr intensive Form der Hilfen zur Erziehung (§27 ff SGB VIII) und beruht auf dem Paragraphen 35 SGB VIII. Sie ist auf längere Zeit ausgelegt und verläuft in der Regel in drei Phasen:
- Eingangs-/Kontaktphase: Diagnostische Abklärung, Schließen eines Arbeitsbündnisses, Entwicklung und Festschreibung von Zielen im Hilfeplan
- Betreuungsphase: Umsetzung der im Hilfeplan festgeschriebenen Betreuungsinhalte
- Ablösungsphase: Auswertung der Zielerreichung, Ablösung vom Hilfesystem
Sie richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die häufig aus krisenhaften Lebensumständen kommen, die geprägt sind durch: die Verstrickung in kriminelle Aktivitäten, zerbrochene Beziehungen zum Elternhaus, gravierende Suchtprobleme und Obdachlosigkeit und deren Persönlichkeitsentwicklung durch ihre Biografie beeinträchtigt ist. Die intensive Begleitung soll ihnen helfen, persönliche Krisen und ihren Alltag zu meistern, sowie neue Perspektiven zu entwickeln.
Die Betreuungsinhalte sind vielfältig und können dem konkreten Bedarf individuell angepasst werden. So kann die Hilfe z. B. in der eigenen Wohnung des Jugendlichen eingesetzt werden.
An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Weyhe
Soziale Gruppenarbeit (SGA)
Die soziale Gruppenarbeit (SGA) nach § 29 SGB VIII ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, das darauf abzielt, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und ihnen bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten zu helfen. Dabei arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit den Kindern und Jugendlichen in Gruppen zusammen, um eine positive Gruppendynamik zu schaffen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
Die soziale Gruppenarbeit hat im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verschiedene Ziele. Einerseits geht es darum, die individuellen Bedürfnisse und Probleme der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und sie dabei zu unterstützen, ihre persönlichen Ziele zu erreichen. Andererseits sollen sie durch ein demokratisches Gruppengefüge lernen, sich in sozialen Kontexten zu bewegen, ihre Fähigkeiten diesbezüglich zu optimieren und ihre Konfliktfähigkeit zu stärken.
Durch die soziale Gruppenarbeit sollen Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt und zu einer aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermutigt werden. Dies kann dazu beitragen, dass sie später in ihrem Leben besser in der Lage sind, ihre Interessen zu vertreten und eine selbstwirksame Resonanz innerhalb der Gesellschaft zu erhalten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die soziale Gruppenarbeit ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe ist und dazu beiträgt, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden und positive Erfahrungen in der Gruppe machen können.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im April 2021 in Kraft getreten ist, wurde die Bedeutung der sozialen Gruppenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe unterstrichen und ihre rechtlichen Grundlagen gestärkt. Dabei wurde auch die Bedeutung der sozialen Gruppenarbeit hervorgehoben und ihre Bedeutung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen betont.
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Weyhe
Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a und 8b SGB VIII
Die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ nach §§ 8a und 8b SGB VIII stellt einen wichtigen Bestandteil der Kinderschutzarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Die Aufgabe der insoweit erfahrenen Fachkraft ist es, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Einschätzung vorzunehmen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen einzuleiten.
Dabei regelt der § 8a SGB VIII vor allem die qualifizierte Beratungsfunktion innerhalb einer Institution, während der § 8b SGB VIII eine koordinierende Schnittstelle zwischen verschiedenen Institutionen und Stellen beschreibt. Beide juristischen Definitionen haben jedoch die Intention, den Kinderschutz sicherzustellen und bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde die Bedeutung des Kinderschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe weiter gestärkt. So wurden beispielsweise die Voraussetzungen für eine Einschaltung des Familiengerichts bei akuter Kindeswohlgefährdung präzisiert und die Möglichkeiten zur Einrichtung von Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erweitert.
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach §§ 8a und 8b SGB VIII hat dabei eine zentrale Rolle bei der Erkennung und Abwehr von Kindeswohlgefährdung. Sie verfügt über eine spezielle Qualifikation und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie im Umgang mit Konflikten und Krisensituationen. Sie ist befugt, bei konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Einschätzung vorzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdung zu ergreifen.
Dabei arbeitet die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ eng mit anderen Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe zusammen, insbesondere mit dem Jugendamt und anderen Fachkräften innerhalb der Sozialen Arbeit. Ziel ist es, gemeinsam geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu schützen und ihm eine sichere und stabile Entwicklung zu ermöglichen.
Insgesamt soll die Arbeit der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland besser vor Kindeswohlgefährdung geschützt werden und eine bedarfsgerechte Unterstützung und Förderung erhalten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse und Lebenslagen abgestimmt ist.
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Weyhe
Begleiteter Umgang
Die Frage nach einem Begleiteten Umgang (§18.3 SGB VIII) in Bezug auf junge Menschen und deren Eltern / Umgangsberechtigten stellt sich immer dann, wenn sich das bisher gewohnte Umfeld innerhalb eines elterlichen respektive sorgeberechtigen Systems in Form sozial-familiärer Beziehungen durch eine Trennung auflöst. Die von der Entscheidung unbeteiligten Kinder und / oder Jugendliche haben weiterhin das Recht, die Bindung und den Umgang gegenüber den Eltern / Umgangsberechtigten (§ 1684 BGB) und / oder dritter Bezugspersonen aufrecht zu erhalten respektive einzufordern (§ 1685 BGB).
Die Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts impliziert folgende Ziele:
- Förderung des Kindeswohls
- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten
- Sensibilisierung der Eltern und ggf. weiterer Bezugspersonen für die Belange und Bedürfnisse des Kindes
- Hilfestellung bei der Identitätsfindung binationaler Kinder, so dass die jeweiligen kulturellen Habitualisierungen der Elternteile positiv integriert werden können (gemäß UNO-Kinderkonvention)
- Stärkung des Kindes zur gesunden Bewältigung von Trennungs- und Scheidungssituationen
- Förderung der individuellen Partizipation und Erweckung eigener individueller Ressourcen, so dass angeordnete Begleitsituationen gelockert oder bestenfalls entfallen
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Maßnahmen nach §10 JGG
Das Angebot im Rahmen des §10 JGG (Jugendgerichtsgesetz) in der Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 21 Jahren. Es handelt sich dabei um eine pädagogische Maßnahme, die zum Ziel hat, das strafrechtlich relevante Verhalten der betroffenen Jugendlichen aufzuarbeiten und zukünftige Straffälligkeit zu verhindern.
Die Maßnahme erfolgt in der Regel in Form einer individuellen Betreuung durch eine sozialpädagogische Fachkraft, die gemeinsam mit dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen an der Bewältigung der Probleme arbeitet, die zu dem strafrechtlichen Verhalten geführt haben. Hierbei wird insbesondere auch die persönliche Lebenssituation sowie -Welt des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in den Blick genommen, um eventuelle Ursachen für das Verhalten zu ermitteln und Lösungswege aufzuzeigen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Maßnahme ist die Förderung von sozialen Kompetenzen und die Vermittlung von Alternativen in Konformität zu gesellschaftlichen Normen und Werten. Hierbei können beispielsweise gezielte Trainingsprogramme oder gemeinnützige Arbeitsprojekte zum Einsatz kommen.
Durch die gezielte und individuelle Unterstützung soll die betroffene Person dazu befähigt werden, ihr Sozialverhalten zu modifizieren und zukünftige Straffälligkeit zu vermeiden. Dabei wird eng mit den Justizbehörden und anderen Institutionen wie beispielsweise Schulen oder Ausbildungsbetrieben zusammengearbeitet, um eine umfassende und nachhaltige Betreuung zu gewährleisten.
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Soziale Gruppenarbeit
Intensive Jungengruppe
Die intensiven Jungengruppen finden im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit statt. Soziale Gruppenarbeiten gehören neben der Einzelfallhilfe und der Gemeinwesenarbeit zu den klassischen Methoden der sozialen Arbeit, die einen Arbeitsansatz zwischen Hilfe zur Selbsthilfe und professionellem Handeln zugrunde legen.
An den intensiven Jungengruppen teilnehmen können Jungen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren mit unterschiedlichsten Problemen, Belastungen und Defiziten. Die Gruppen sind in drei Altersgruppen unterteilt:
- 6 bis 9 Jahre
- 10 bis 12 Jahre
- 13 bis 16 Jahre
Durch sinnvolle, positive, erlebnispädagogische Aktivitäten werden die Teilnehmer in ihren Selbsthilfefähigkeiten gestärkt, um ihre sozialen Kompetenzen zu verbessern und sie in die Lage zu versetzen, ihre persönlichen, sowie zwischenmenschliche Probleme und Konflikte im öffentlichen Leben besser lösen zu können. Das Angebot wird genutzt, um die persönliche Entwicklung der Teilnehmer zu fördern.
Wann?
Mittwochs und freitags von 15:00 bis 17:30 Uhr
Wo?
StadtWaldFarm Verden, Am Bürgerpark 33, 27283 Verden
Ansprechpartner:
Peter Klotz
0160 58 11 511
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Intensive Mädchengruppe
Die intensive Mädchengruppe stellt als soziale Gruppenarbeit eine klassische Methode der sozialen Arbeit dar, in der es um Hilfe zur Selbsthilfe geht. Weibliche Rollenvorbilder und der Austausch mit Gleichaltrigen in einer Gruppe fördern die Persönlichkeitsentwicklung jeder einzelnen Teilnehmerin.
Im Rahmen von sozialem Lernen stehen Themen wie Konfliktlösung, Selbstbehauptung, Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl im Mittelpunkt. Teilnehmen können Mädchen, bei denen eine Problematik im emotionalen und sozialen Bereich vorliegt, die sich beispielsweise in Schwierigkeiten in Familie, Schule, Freundeskreis und anderen Lebensbereichen äußert. Dabei stärken erlebnispädagogische Aktivitäten die sozialen Kompetenzen der Mädchen.
Die intensive Mädchengruppe findet mittwochs von 15.00-18:00 Uhr auf dem Gelände der StadtWaldFarm Verden (Am Bürgerpark 33) statt.
Derzeit nehmen Mädchen im Alter von 9-14 Jahren teil, bei Bedarf können weitere Gruppen initiiert werden.
Ansprechpartnerin:
Anja Rust
0160 581 1512
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Mobile Beratung am Stadtwald
Die Mobile Beratung für das Wohngebiet am Stadtwald öffnet ihre Türen für Erwachsene und Kinder an den untenstehenden Terminen. Hier wird beraten, bei Anträgen geholfen, bei Konflikten vermittelt, zu besonderen Terminen begleitet und zu anderen speziellen Beratungsstellen weitervermittelt. Wir fungieren als Ansprechpartner für erste Hilfestellungen. Das Wohngebiet wird von Menschen aus unterschiedlichen Nationen bewohnt. Auf die speziellen Problematiken und Sprachschwierigkeiten gehen wir ein.
Entgegen anderer Beratungsstellen sind wir mobil, das heißt, wir kommen im Bedarfsfall auch zu Ihnen nach Hause.
Wann?
Montags von 11:00 bis 13:00 Uhr
Dienstags von 12:00 bis 14:00 Uhr
Mittwochs von 12:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr / meist mobil im Wohngebiet, daher tel. Termin vereinbaren.
Ansprechpartner*innen:
Peter Klotz
0160 5811511
Anke Spilgies
0160 5811513
Wo?
Montag: Das grüne Sofa, Brunnenweg 68, 27283 Verden
Dienstag bis Donnerstag: Behrensweg 2a (beim Roten Kreuz), 27283 Verden
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Angebote an Schulen
Schulassistenz/ -begleitung in Verden und Bremen
Ziel der Schulassistenz ist es, Schülerinnen und Schülern, die aufgrund körperlicher und/oder seelischer Behinderung, psychiatrischen Krankheitsbildern und anderen Auffälligkeiten, einen besonderen Bedarf haben, den regelhaften Schulbesuch zu ermöglichen. Durch die persönliche, individuell abgestimmte und professionelle Begleitung durch unsere Fachkräfte, können die Schülerinnen und Schüler die Schule ihrer Wahl besuchen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, weitgehend selbstbestimmt und autark am Schulalltag teilnehmen.
Hervorzuheben ist hierbei, dass eine Schulassistenz keine Lehrtätigkeit beinhaltet, sondern auf Unterstützung und Begleitung des einzelnen Schülers ausgelegt ist.
Unsere multiprofessionellen Fachkräfte sind unter anderem tätig als: Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/-pfleger, Pflegefachkraft.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Behrendt Geschäftsführung
0170 68 68 068
An diesen Standorten:
Bremen
Verden (Aller)
Nachmittags AGs in Verden
Inhalt in Kürze…
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Arbeit mit Geflüchteten
Integrative Sozialpädagogische Familienhilfe (ISPFH)
Die Integrative Sozialpädagogische Familienhilfe (ISpFh) fungiert im Rahmen des sozialpädagogischen Angebotes „Gut starten im Landkreis Verden“, welches sich integrationsfördernd an geflüchtete Familien richtet und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe leistet.
Die ISpFh unterstützt geflüchtete Familien in diesem Zusammenhang in diversen Bereichen, um ihnen ein selbstwirksames Leben in die Zufluchtsgesellschaft zu ermöglichen. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Wohnungssuche, Hilfe beim Umgang mit Behörden und Ärzte*innen oder Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle. Auch die Vermittlung von Informationen über das hiesige Schulsystem oder die beruflichen Möglichkeiten hierzulande kann Teil des Angebots sein. Ferner agiert die ISpFh als Vermittlerin und Koordinatorin hinsichtlich ehrenamtlicher Unterstützer*innen (wie z.B.: Integrationslotsen) sowie interdisziplinärer Vernetzungen im Sozialraum.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die interkulturelle Kompetenz der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die in der ISpFh tätig sind. Sie sind in der Lage, auf die kulturellen Hintergründe und Erfahrungen der geflüchteten Familien angemessen einzugehen und zugleich die Ziele und Rahmenbedingungen der deutschen Kinder- und Jugendhilfe zu berücksichtigen.
Ebenso betont das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Bedeutung von kultursensibler und diversitätsbewusster Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Bei der Arbeit mit geflüchteten Familien werden daher die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Gesellschaftsgruppe berücksichtigt. Unabdingbar implementiert dies eine besondere Sensibilität und Offenheit gegenüber kulturellen Unterschieden und Erfahrungen.
Zusammenfassend bietet die Integrative Sozialpädagogische Familienhilfe im Landkreis Verden geflüchteten Familien eine gezielte und individuelle Unterstützung bei der Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten und der Integration in die Gesellschaft. Durch unsere kultursensible und diversitätsbewusste Arbeit werden die Ressourcen der Familien gestärkt und ihre Partizipation in der Gesellschaft gefördert.
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Gemeinwesenarbeit / Projekte
Stadtwaldfarm
Tiere, Natur und Gemeinschaft erleben…
hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Stadtwaldfarm.
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
SchulMobil - Handlungsfeld von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung
Schulvermeidendes Verhalten ist nicht automatisch gleichzusetzen mit Lernverweigerung. Vielmehr führen Brüche und Instabilität im familiären Umfeld, Konflikte mit Eltern, Freunden und Lehrern, persönliche Negativerfahrungen im zwischenmenschlichen Bereich sowie Leistungsüber- und Leistungsunterforderung zu Schulverweigerung.
Darüber hinaus richtet sich das Projekt Fokus SchulMobil auch explizit an junge Menschen mit persönlichen Beeinträchtigungen und Problematiken, wie psychische, physische und seelische Interferenzen (Erschwernisse) individueller Art.
Der außerschulische Lernort – Stadtwaldfarm soll Schülern, die vom Regelangebot der Schule nicht mehr erreicht werden, eine neue persönliche Perspektive eröffnen, ihnen aus ihrer Situation der Ausgrenzung heraushelfen und sie in das Regelbildungssystem reintegrieren. Träger der Maßnahme ist die Fokus Familien- und Sozialdienstleistung gemeinnützige GmbH in Kooperation mit der Koordinationsstelle Schulverweigerung des Landkreises Verden (KOS).
Das SchulMobil impliziert folgende fachlich fundierte Bereiche:
- Sozialpädagogische Angebote
- Werkpädagogische Angebote
- Tiergestützte-pädagogische Angebote
- Lernpädagogische Angebote
SchulMobil
Am Bürgerpark 33
27283 Verden (Aller)
04231 93 94 905
schulmobil@fokus-verden.de
Ansprechpartner*innen:
Leitung: Thomas Behrendt
0170 68 68 068
thomas-behrendt@fokus-verden.de
Nicole Eggers
0160 581 1516
nicole-eggers@fokus-verden.de
Allgemeine Koordinierungsstellen:
Fokus Familien- und Sozialdienstleistung gemeinnützige GmbH
Koordinierungsstelle Schulverweigerung des Landkreises Verden (KOS)
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
Mädchentreff
Der MädchenTreff ist ein Angebot das sich an Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 21 Jahren richtet und unterschiedliche Aspekte der Sozialen Arbeit umfasst.
Durch Bildungs-, Freizeit- und Kreativangebote schafft der MädchenTreff eine Möglichkeit der Freizeitgestaltung und des Austauschs mit anderen Mädchen und jungen Frauen. Die Teilnehmerinnen erhalten so den Freiraum, sich selbst auszuprobieren
Alle Angebote werden von Fachkräften begleitet und die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos
Darüber hinaus haben die Mädchen und jungen Frauen die Möglichkeit, sich zu unterschiedlichen Themen auszutauschen und/oder beraten zu lassen. Die geschulten Fachkräfte unterstützen in Bereichen wie z. B.
- Lebensplanung (Schule/Ausbildung/Beruf/Familie)
- Schwierigkeiten in bestimmten Lebensbereichen (z. B. Schule, Familie)
- Sucht-/Gewalterfahrungen
Aktuelle Öffnungszeiten:
Mittwochs 16.00 bis 19.00 Uhr: Offenes Angebot (Nähen, quatschen, basteln und vieles mehr)
Freitags 16.00 bis 19.00 Uhr: Zeit für feste Aktionen
Dienstags: ab 16 Uhr: Gruppenangebot für junge Mütter bis 21 Jahre. Diese wird durch eine Hebamme begleitet.
Wo du uns findest:
Am Bürgerpark 33
27283 Verden (Aller)
Wenn du weitere Informationen benötigst oder dich für eine Aktion anmelden möchtest, melde dich gerne:
Anja Rust
Koordinatorin MädchenTreff
0160 58 11 512
Anke Spilgies
Dipl. Sozialarbeiterin
0160 58 11 513
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
GeCKo - Gemeinsam (Bildungs-) Chancen für Kinder organisieren
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 zielt darauf ab, die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern und die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes liegt dabei auf den frühen Hilfen und der Förderung von Bildungschancen.
„GeCKo – Gemeinsam (Bildungs-) Chancen für Kinder organisieren“ ist ein niedrigschwelliges Angebot der Fokus gGmbH in Kooperation mit dem Caritasverband der Landkreise Verden und Heidekreis im Rahmen der Sozialraumarbeit und implementiert einen wichtigen Bestandteil der Umsetzung dieser Ziele. Hierbei handelt es sich um eine leicht zugängliche Unterstützung, die darauf abzielt, Kindern, Jugendlichen und Familien frühzeitig Hilfe und Unterstützung anzubieten. Durch die Arbeit im Sozialraum sollen dabei insbesondere auch benachteiligte Kinder in Form nachfolgender Angebote erreicht werden:
Eltern-Kind-Gruppen:
Die Gestaltung der Gruppe wird an dem Bedarf der Teilnehmer*innen ausgerichtet. Dies bedeutet insbesondere:
- Spielen heißt Lernen – Lernen bedeutet Bildung. Durch alters- bzw. entwicklungsphasengerechte Spiel- und Bewegungseinheiten (Lieder, Kniereiter, Finger- und Bewegungsspiele, sensorisches Material, Kreativangebote) Anregungen vermitteln
- Erziehungsfragen erörtern und Informationen von sozialräumlichen Angeboten weitergeben.
- eine Atmosphäre schaffen, damit die Kinder Erfahrungen mit dem Ablösen von der Bezugsperson machen können und hier erste Erfahrungen sammeln können.
Einzelangebote:
In den ersten Jahren werden die Grundlagen für späteres Lernen gestellt. Deshalb unterstützt GeCKo die Familie beim Entdecken von Lern- und Fördermöglichkeiten.
Dies geschieht im Besonderen in Form von
- Durchführung von Spiel- und Lernangeboten in der häuslichen Umgebung über zehn Termine gemeinsam mit den Eltern / Sorgeberechtigten
- Unterstützung bei der Aufnahme von Angeboten im Sozialraum.
- Beratung / Unterstützung und Vorbereitung auf den Einstieg in eine Kindertageseinrichtung.
- Hinwirkung auf die Teilnahme von Früherkennungsuntersuchungen.
- Vorbeurteilung von möglichen Entwicklungsschwierigkeiten sowie gegebenenfalls Vermittlung / Unterstützung zu weiterführenden Hilfen (Frühförderung, Ärzte, Logopädie, Kinderzentrum …).
- Unterstützung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen, wenn ein erhöhter Bedarf benannt / festgestellt wird.
Zusammenarbeit mit Kindergärten:
- Themenbezogene Beteiligung an Elternabenden
- Informationen der Kindergärten über die Angebote von GeCKo
- Themenbezogene Angebote an die Kinder des Kindergartens
Kooperationen mit relevanten Netzwerkpartnern / -netzwerkpflege:
- Präsenz durch bedarfsorientierte Angebote im Sozialraum
- Gremienarbeit
Ansprechpartner*innen:
Anke Spilgies
0160 58 11 513
Regina Nitsch
0178 31 13 357
An diesen Standorten:
Verden (Aller)
An diesen Standorten:
Verden (Aller)